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Unkraut-, (Wildkraut) – Bekämpfung mit Herbiziden – die gesetzliche Lage

Wildkraut oder Beikraut, umgangssprachlich Unkraut ist einfach die falsche, nicht gewünschte Pflanze im Beet und im Rasen. Die Unkräuter stören daher und behindern die gewünschten Pflanzen. Unkraut wächst aber auch auf Auffahrten, Wegen und Plätzen und sehr viele Leute sind immer noch der Meinung, dass man auf der eigenen Auffahrt selbstverständlich mit Roundup und Co. den unerwünschten Unkrautbewuchs beseitigen kann. Habe ich gerade in den letzten Wochen wieder mehrfach erlebt. Die gesetzliche Situation ist definitiv vielen Leuten nicht bekannt.

Um diese gesetzliche Lage beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gegen Unkräuter und Moos geht es hier.
Im gärtnerisch genutzten Teil des Gartens, also in Beeten und auf dem Rasen ist ein zurückhaltender Umgang mit Herbiziden zulässig. Die Mittel müssen auf der Packung mit der Angabe „Anwendung durch nicht berufliche Anwender zulässig“ gekennzeichnet sein. Auf älteren Packungen ist noch der Aufdruck  „Anwendung im Haus- und Kleingarten zulässig“  zu finden.

Dagegen darf auf allen anderen Flächen, die nicht gärtnerisch genutzt werden (Nichtkulturlandflächen), ob gepflastert, asphaltiert, betoniert oder wassergebunden, überhaupt kein Herbizid eingesetzt werden. Auch nicht die sogenannten „Hausmittel“ wie Essig, Salz, das Calciumchloridwasser aus dem Luftentfeuchter oder was sonst noch als Geheimmittel im Umlauf ist.
Dieses Anwendungsverbot gilt absolut und ist völlig unabhängig vom Wirkstoff und gilt selbstverständlich auch für alle Zubereitungen von Glyphosat, für Vorox, Finalsan et c.

Bitte auch nicht irre machen lassen, wenn selbst in Rechtsberatungsforen und in Gartenforen immer noch behauptet wird, dass Essig, Salze und andere Hausmittel nicht verboten seien und man so die pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen umgehen könne.

Das Pflanzenschutzgesetz, das diese Regelungen beinhaltet, gilt bereits seit dem 06.02.2012 und Verstöße gegen diese Regelung bringen jede Menge Ärger und können mit bis zu 50.000 € !!! geahndet werden.

Der Hintergrund dieser Vorschriften ist vor allem der Trinkwasserschutz. Die Salze, Säuren und Inhaltsstoffe der Präparate, die als Herbizid verwendet werden, können von den befestigten Flächen abgespült werden und versalzen oder vergiften teils die angrenzenden Beete und Pflanzflächen und nach dem Versickern das Trinkwasser.

Ein weiterer Teil gelangt über Gullies und Einläufe in Kanalisation und Kläranlagen und damit auch ins Trinkwasser.

Wir bieten daher eine gesetzeskonforme und effektive Alternative mit Heißwasser an.

Mit dem ersten Einsatz sollte im Frühjahr nicht gewartet werden, bis alle Unkräuter geblüht und Samen gebildet haben. Ist die Fläche verkrautet, können nicht alle Wildkräuter komplett abgetötet werden. Die Heißwassermethode wird besonders effektiv, wenn man etwa eine Woche nach der ersten Biomant-Behandlung mit dem Gasbrenner die abgetöteten Wildkräuter gründlich beseitigt. Danach sehen die Flächen wieder gut aus. Pro Jahr sind 3 bis 5 Behandlungen empfehlenswert.

 

Abgelegt unter → Weitere Gartentipps